Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt die Stellwerk PV GmbH, In den Hofwiesen 1, 65307 Bad Schwalbach, Deutschland („Stellwerk„, „Verkäufer„, „wir“ oder auch „uns) mit Sitz in Bad Schwalbach (Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden (Deutschland) unter HRB 30890 die Lieferung von Waren und die damit im Zusammenhang stehenden Nebenleistungen („Kunde„, „Käufer“ oder auch „Sie).

  1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen; Verbraucher und Unternehmer
    • Für den zwischen Ihnen als Käufer und uns als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag über die Lieferung von Waren gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
    • Ihre Bestellung stellt ein bindendes Angebot dar, welches wir innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung oder Übergabe einer Auftragsbestätigung annehmen können. Vorher von uns abgegebene Angebote sind freibleibend.
    • Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
    • Sie sind Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Waren nicht überwiegend Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    • Wenn wir über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinaus Informationen erteilen, erfolgt das im Rahmen des Kundenservice auf freiwilliger Basis, ohne dass insoweit eine Verpflichtung unsererseits besteht oder begründet wird.
  2. Preise; Zahlung
    • In unseren Preisen sind die Verpackungskosten und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten; Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen jedoch nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit Ihnen getroffen worden ist. Wenn Sie Verbraucher sind und den Vertrag im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts abschließen, haben Sie im Falle eines Widerrufs Ihrer auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichteten Willenserklärung die in unten beigefügter Widerrufsbelehrung näher bezeichneten regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
    • Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden.
    • Sofern wir mit Ihnen nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart haben, ist der von Ihnen geschuldete Kaufpreis wie folgt zu zahlen: (i) 50% nachdem unsere Auftragsbestätigung und Rechnung bei Ihnen eingegangen sind, (ii) 30% nachdem die Ware geliefert wurde und (iii) die restlichen 20% (a) nachdem die mit der Ware errichtete Photovoltaikanlage Strom produzieren kann („Fertigstellung„), soweit vereinbart ist, dass die Fertigstellung durch uns erfolgt, wobei die im Rahmen der Fertigstellung durch uns zu erbringenden Leistungen nicht den Netzanschluss der Photovoltaikanlage umfassen und die Fertigstellung daher auch gegeben ist, wenn keine Einspeisung durch die Photovoltaikanlage erfolgt, (b) nach der vollständigen Montage der Ware, soweit eine solche aber keine Fertigstellung vereinbart ist, oder ansonsten (c) nach Lieferung der Ware. Die Zahlung hat jeweils ohne Abzug binnen 7 Tagen auf unsere in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu erfolgen. Bitte beachten Sie: Leistungen über die Fertigstellung hinaus, die zum Beginn der Einspeisung erforderlich sind, erfolgen nicht durch uns und sind von Ihnen gesondert – regelmäßig beim Netzbetreiber – zu beauftragten. Wenn wir nach Fertigstellung an einem Termin mit dem Netzbetreiber teilnehmen, erfolgt das im Rahmen des Kundenservice auf freiwilliger Basis, ohne dass insoweit eine Verpflichtung unsererseits besteht oder begründet wird.
    • Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.
  3. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
    • Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn Ihre Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche sind Sie auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen. Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
  4. Liefer- und Leistungszeit
    • Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen angegebene Lieferanschrift. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Waren zum Liefertermin ordnungsgemäß an der Lieferadresse abgeliefert werden können. Dafür stellen Sie sicher, dass die Waren ebenerdig mit einem 7,5 t LKW mindestens bis zur Bordsteinkante angeliefert werden können. Eine vereinbarte Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet die Anlieferung der Waren ohne Abladen durch uns.
    • Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
    • Sie können vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
    • Vorbehaltlich der Einschränkungen nach nachfolgender Ziffer 5 haften wir Ihnen gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder Sie infolge eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
    • Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, sofern (i) die Teillieferung für Sie im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, (ii) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und (iii) ihnen hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
  5. Montage; Bedingungen und Voraussetzungen beim Kunden
    • Soweit vereinbart, übernehmen wir – selbst oder durch von uns beauftragte Dritte – die Montage der Waren an der Lieferanschrift. Damit wir die Montage für Sie vornehmen können, benötigen wir – soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart – folgende Unterlagen und Angaben von Ihnen: Stromrechnungen, Baupläne (falls vorhanden) und die Vollmacht zur Anmeldung beim Netzbetreiber. Sie stellen auch sicher, dass wir Zugang zum Ort der Montage haben, umfassend Zugang zu dem Dach, dem Gebäude oder der sonstigen Einrichtung, auf welche sich die Montage der Waren bezieht („Montageort„), einschließlich des Zugangs zu dem Gelände auf dem sich der Montageort befindet und der Zufahrtswege hierzu, sowie Zugang zu den für das Aufmaß benötigten Elektrokomponenten (Zählerkasten, Hausanschlusskasten, Potentialausgleichschiene sowie der Kabelwege hierzu; alle zusammen „Elektrokomponenten„). Damit die Montage der Waren durchgeführt werden kann, stellen Sie zudem sicher, dass die Zustimmung erteilt wird, (i) zur Erstellung von Bildern von den Elektrokomponenten durch uns (ii) zur Anfertigung von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne von dem Montageort, sowie (iii) zur Aufstellung eines Gerüsts am Montageort für die Dauer der Montage. Soweit Sie selbst die Zustimmung erteilen können, räumen Sie uns diese mit Vertragsschluss ein. Sie stellen zudem sicher, dass die zu montierenden Waren bis zum Abschluss der Montage an der Lieferanaschrift gelagert werden können. Damit wir die Montage vornehmen können, teilen Sie uns zu dem Montageort bis zur Auftragsbestätigung  Details mit wie – jeweils, soweit für den Montageort einschlägig – Dachneigung, geographische Ausrichtung des Montageorts, Hindernisse am Montageort, die den Sonneneinfall beeinflussen können (Bäume, Gebäude oder andere Bauten und Einrichtungen).
    • Sie sind für die Erfüllung der jeweils aktuellen und anwendbaren (bau)rechtlichen Anforderungen verantwortlich, die die Montage der Waren voraussetzt. Sie sind dafür verantwortlich, sämtliche für die Montage der Waren erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und/oder Mitteilungen vor dem Beginn der Montage der Waren einzuholen, soweit diese notwendig sind.
    • Sie stellen sicher, dass etwaige Dächer, Gebäude und Einrichtungen, auf welche sich die Montage der Waren bezieht, für die Montage der Waren geeignet sind, insbesondere die Waren tragen können und die Standsicherheit gegeben ist sowie ggf. notwendige Blitzschutz- und Überspannungsschutztechnik vorhanden ist
    • Sie sind – soweit einschlägig – verantwortlich, sämtliche für den Betrieb und – soweit einschlägig – Netzanschluss einer Photovoltaikanlage unter Verwendung der von uns zu liefernden Waren erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und/oder Mitteilungen einzuholen sowie Anmeldungen vorzunehmen.
    • Soweit die von uns zu liefernde Ware auch einen Zählerschrank umfasst, sind Sie verpflichtet, sicherzustellen, dass die zu dem vereinbarten Montagezeitpunkt geltenden technischen Voraussetzungen für die Montage eines Zählerschranks gemäß den vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) vorgegebenen Kriterien erfüllt sind. Wir weisen darauf hin, dass die Montage voraussetzt, dass die Hauptzuleitung des Gebäudes, an dem die Montage erfolgt, gemäß den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Netzbetreibers verlegt sein muss. Sollte die Hauptzuleitung nicht den Vorgaben des Netzbetreibers entsprechen, müssen Sie die Voraussetzungen für eine Montage schaffen und sich eigenständig um einen Termin mit dem Netzbetreiber kümmern, um die Hauptzuleitung gemäß den jeweils anwendbaren Vorschriften zu verlegen. Sie müssen uns vor Beginn der Montage die Informationen zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Netzbetreibers für die Hauptzuleitung des Gebäudes, an dem die Montage erfolgen soll, vollständig und zutreffend mitteilen; diese werden von uns für die durch uns erfolgende Anpassung des Zählerschranks gemäß den technischen Voraussetzungen des VDE benötigt. Wir weisen darauf hin, dass durch unzutreffende oder unvollständige Angaben verursachter Mehraufwand nicht von den vereinbarten Leistungen umfasst ist. Wir werden Sie vor der Durchführung von Leistungen, die einen Mehraufwand begründen („Zusatzleistungen“), über diese und die damit verbundenen Kosten informieren und erst nach Beauftragung der Zusatzleistungen durch Sie vornehmen. Der Stundenlohn für einen Elektromeister beträgt 86,00 Euro netto pro Stunde.
  6. Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung
    • Soweit die gelieferte Ware nicht den
      • subjektiven Anforderungen entspricht, dh nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, wie zB Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird,
      • objektiven Anforderungen entspricht, dh sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet, oder nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist oder die der Käufer erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und/oder der öffentlichen Äußerungen, die von dem Verkäufer oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden, oder nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir Ihnen vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, oder nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Käufer erwarten kann, oder
      • Montageanforderungen entspricht (sofern eine Montage durchzuführen ist),
      • so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet.
    • In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind; insoweit stellen Abweichungen der gelieferten Ware auch keinen Mangel der objektiven Anforderungen der Ware im Sinne des vorstehenden Absatzes dar. Gleiches gilt, wenn wir mit Ihnen ausdrücklich und gesondert eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an die Ware vereinbart haben.
    • Die Nacherfüllungspflicht trifft uns nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
    • Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware (Nachlieferung). Dabei müssen Sie uns die Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung stellen. Ferne müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
    • Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.
    • Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.
    • Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich der gelieferten Ware abgegeben haben. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von uns gelieferten Ware ein, so haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.
    • Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen (wie zB die fristgemäße Lieferung der Ware), so ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
    • Ist der Kunde Unternehmer, so gelten ergänzend die Regelungen dieser Ziffer 9: Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf von uns gelieferte Waren 12 Monate; diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Unternehmer haben die gelieferten Waren unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferten Waren gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen des Verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
    • Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht, und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehender Ziffer 3.
  7. Herstellergarantien
    • Wir sind nicht Hersteller der zu liefernden Waren. Falls Hersteller der von uns zu liefernden Waren eigene Garantien abgeben, machen wir uns diese nicht zu eigen. Herstellergarantien können Sie ausschließlich gegenüber dem Hersteller geltend machen.
  8. Eigentumsvorbehalt
    • Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.
  9. Widerrufsbelehrung
    • Wenn Sie Verbraucher sind und den Vertrag im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts abschließen, haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir Sie nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informieren. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Ziffer 2geregelt. In Ziffer 9.3 findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Stellwerk PV GmbH, In den Hofwiesen 1, 65307 Bad Schwalbach, Deutschland mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

  • Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers Kunden sind.
  • Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An Stellwerk PV GmbH, In den Hofwiesen 1, 65307 Bad Schwalbach, Deutschland, E-Mail: info@stellwerk-energie.de
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
  • über den Kauf der folgenden Waren (*)/
  • die Erbringung der folgendenDienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen

  1. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
    • Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
    • Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
    • Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand: 4. März 2024